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Spuck-Video: Unverpixeltes Teilen ist strafbar

Aufpassen beim Teilen von Videos im Internet. Werden dabei Persönlichkeitsrechte beschädigt macht man sich strafbar, zu sehen am Beispiel des Lehrers der einen Schüler anspuckt.

Andreas Frauenberger, Medienrechtsexperte, über das unverpixelte Teilen eines solchen Videos auf Puls4 (Beitrag vom 6.5.2019).

Für alle, die es juristisch genau wissen wollen: Das Teilen des Videos ist nicht per se, sondern nur unter weiteren Voraussetzungen strafbar, und zwar vor allem wegen der Zugänglichmachung einer strafbar erstellten und verbreiteten Tonaufnahme an Dritte (§ 120 StGB). Natürlich ist das unverpixelte Teilen solcher Videos aber rechtswidrig, weil es die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten verletzt (§ 16 ABGB, § 78 UrhG), der Ansprüche auf Unterlassung und Schadenersatz geltend machen kann.

Sehen Sie den Videoclip auf puls4.com

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